Nirgendwo Mitglied hat geschrieben:DG ne hat geschrieben:Gar nicht skurril, sondern ein völlig legaler Weg, Vereinsgelder in die eigene Tasche zu verschieben.
Klingt wie einer von Konz' 1000 ganz legalen Steuertricks, aber wenn du dich da tatsächlich auskennen solltest, erzähl doch mal mehr.
Ich bin auch Besitzer einer Wort - und Bildmarke eines Vereins. (den ich auch gegründet habe und dessen Inhalte für soziale Arbeit von mir konzipiert wurden)
Zwei Vereine nutzen dieses Wortmarke kostenlos. Es schützt vor Nachahmern und macht eine feindliche Übernahme - die durch "fehlerhafte" (Zustimmung für Eintritt in den Verein z.B. ) Satzungen möglich wäre - unmöglich.
Die Kosten für diese Eintragung (Anwalt und DPMA) trug der Verein durch eine zweckgebundene Spende(in der Überweisung auch so ausgewiesen), für die auch eine Spendenbescheinigung nach § 10b EkStG ausgestellt wurde.
Das Szenario ist auch so gekommen und ich konnte durch den Lizenzentzug zur Nutzung der Marke Dinge verhindern, die ein Großteil der Mitglieder nicht mittrugen. (Ich war in dem Moment nicht Vorstand).
Sowohl eine evtl. finanzielle Nutzung der Markenrechte( hätte für mich natürlich steuerliche Relevanz bzgl. des Einkommen), als auch das Eigentum meiner Person
sind steuerechtlich (trotz der Bezahlung via Spende) nicht zu beanstanden. (
Hatte ich vorher direkt beim FA erfragt). Was nicht geht ist der Verbleib bei mir (Erben) bei Ableben. Dann müssen die Rechte an den Verein, bzw. Vorstand übertragen werden.
Immer gleich böses zu vermuten, ist nicht immer richtig

Vereinsgründer sind (meist) mit Herzblut dabei, in unserem Falle habe ich mit dem Worst case gerechnet und dementsprechend Vorsorge getragen.